Regelung in Berlin
In Berlin ist die Zuständigkeit für Kampfmittel zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Polizeipräsidenten aufgeteilt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist gemäß Nr. 1. Abs. 2 des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) für die Ermittlung und Bergung nicht-chemischer Kampfmittel zuständig. Dem Polizeipräsidenten in Berlin obliegt gemäß Nr. 23 Abs. 4 ZustKatOrd die Ermittlung, Bergung und Beseitigung von nicht-chemischen Kampfmitteln. Unter Berücksichtigung der noch immer von Kampfmitteln ausgehenden möglichen Gefahren haben die Verfügungsberechtigten über Grundstücke (Eigentümer, Besitzer, Bauherren u.a.) im Rahmen des ihnen Zumutbaren und Möglichen alles zu tun, um die bestehenden Risiken möglichst gering zu halten.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bietet als zuständige Ordnungsbehörde für die Ermittlung und Bergung nicht-chemischer Kampfmittel Hilfeleistungen an, die der Minimierung bestehender Restrisiken dienen sollen. Für die Ermittlungsarbeit verwendet die Ordnungsbehörde im Wesentlichen Luftbilder, die auf konkreten Verdacht hin geprüft werden. Weitere Schritte werden von der Ordnungsbehörde von Amts wegen eingeleitet, wenn sich im Ergebnis der Ermittlungen ein konkreter Verdacht ergeben hat.
Wir werden in Berlin nicht tätig! Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen rund um das Thema Kampfmittel an die Senatsverwaltung. Weitere Infos der Senatsverwaltung finden Sie hier.
Adresse Kampfmittelräumdienst Berlin
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Abteilung V Tiefbau: Administration V A
Altlastsanierung / Kampfmittel V A E
Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln
Fehrbelliner Platz 1
D-10707 Berlin
Tel.: 030-90139-5477