Regelung in Bayern

Bayern Kampfmittelerkundung Luftbildauswertung LuftbildanalyseEine Luftbildauswertung auf Kampfmittel ist der erste Schritt bei der Erkundung von Kampfmittelrisiken. Gern unterstützen wir Sie hierbei kompetent und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular am Ende dieser Seite oder informieren Sie sich zunächst über den Vorgang bei der Kampfmittelerkundung in Bayern in diesem Artikel.

Generell ist der Bauherr oder Grundstückseigentümer für die Gefahrenfreiheit des Baugrundes verantwortlich. Kann die Gefahrenfreiheit z.B. durch Kampfmittel nicht ausgeschlossen werden, muss eine Gefährdungsabschätzung erfolgen. Zahlreiche Kampfmittelfunde in der Vergangenheit mit teils großer medialer Aufmerksamkeit zeigen, dass das Thema nach wie vor aktuell ist. Dies betrifft in Bayern neben den Großstädten sowohl die Peripherie als auch untergeordnet den ländlichen Raum, bedingt z.B. durch Luftkämpfe, Not- oder Fehlabwürfe sowie die Nähe zu taktischen Zielen.

Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel bestimmt sich in Bayern nach den allgemeinen Regeln des Sicherheits- und Polizeirechts. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern „Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel“ vom 15.04.2010 enthält hierzu einschlägige Hinweise, Informationen und Verhaltensregeln. Kampfmittelfunde werden stets als unmittelbar zu beseitigende Gefahr angesehen, bei der die Polizei zu verständigen ist.

Regelmäßig nicht zu den Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes gehört es, einem Kampfmittelverdacht nachzugehen oder die Kampfmittelbelastung bzw. -freiheit von Grundstücken zu beurteilen oder zu bescheinigen. Für die Beseitigung konkreter Gefahren, die von Kampfmitteln auf ihren Grundstücken ausgehen, sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer als Zustandsstörer verantwortlich. Sie haben ggf. auch vorsorgliche Maßnahmen zu ergreifen und Fachfirmen zu beauftragen, etwa im Zusammenhang mit möglichen Gefährdungen bei Bodeneingriffen. Bei Baumaßnahmen sind die Bauherren und die bauausführenden Firmen entsprechend gefordert. Für die Entsorgung der von Fachfirmen geborgenen Kampfmittel durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst werden keine Kosten erhoben.

Folgende Zahlen zeigen, dass das Thema "Kampfmittel in Bayern" an Aktualität nicht verloren hat: Allein in 2014 hat der bayerische Kampfmittelräumdienst mehr als 50 Tonnen Granaten, Bomben und Munition aus dem Zweiten Weltkrieg beseitigt.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen und Infos zur Luftbildauswertung (Kampfmittel) bzw. Luftbildanalyse, Kampfmittelsondierung, Umgang mit Kampfmitteln, Kampfmittelbergung, Kampfmittelfreiheitsbescheinigung und Kampfmittelräumdienst in Bayern.

Luftbildauswertungen auf Kampfmittel in Bayern haben wir unter anderem schon durchgeführt in: Waldershof, Vorbach, Höflas, Weißensberg, Herzogenaurach, Fürth, Nürnberg, Bamberg, Bayreuth, Hof, Würzburg, Forchheim, Bodenmais, Langenzenn, Wertingen, Lauingen, Leipheim, Augsburg, München, Ingolstadt, Regensburg, Passau, Veitshöchheim, Zusmarshausen, Dinkelscherben, Ilmmünster, Amberg, Sulzbach-Rosenberg, Schwabach, Roth und weiteren Städten.

Achten Sie bei Ihrem Angebotsvergleich darauf, dass Sie eine Luftbildauswertung anfragen, die sich an den Baufachlichen Kampfmittelräumung (2018) orientiert (Mindestanforderung Luftbildauswertung). Unvollständige Berichte können durch Behörden, Bauunternehmen oder Kampfmittelsondierer in Frage gestellt werden und neigen zur pauschalen, großflächigen Ausweisung von Kampfmittelverdachtsflächen.

 



Adresse Kampfmittelräumdienst Bayern (privatisiert)


Niederbayern
Sprengkommando Ingolstadt
Fort Prinz Karl
D-85098 Groß Mehring
Tel.: 08407-217

Oberbayern
Sprengkommando München
Ingolstädter Landstr. 1
D-85764 Neuherberg
Tel.: 089-3116058

Franken
Sprengkommando Nürnberg
Äußere Weißenseestr. 9
D-90537 Feucht
Tel.: 09128-2200

Anfrage für Luftbildauswertung

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