Altlastenuntersuchung
Leistungen
Mit "Altlasten" werden im Allgemeinen "Schadstoffe im Boden" verknüpft. Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) versteht unter Altlasten sowohl Altablagerungen (stillgelegte Abfallbeseitungsanlagen) als auch Altstandorte (Grundstücke stillgelegter Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde). Beide Beschreibungen bringen eines auf den Punkt: schädliche Bodenveränderungen können eine direkte oder indirekte Gefahr für Mensch und Umwelt bedeuten. Potentielle Gefahrenquellen werden behördlicherseits in einem Altlastenkataster geführt.
Notwendigkeit
Der Bauherr trägt das Baugrundrisiko und hat den Baugrund im Zuge seiner Planungen auch auf Umweltbelastungen zu untersuchen (VOB Teil A bzw. ATV DIN 18300).
Altlasten können den Wert eines Grundstückes erheblich mindern und teure Sanierungsmaßnahmen erfordern. Daher ist es wichtig, die potentiellen Gefahren abzugrenzen und den eventuellen Schaden zu ermitteln. Dies geschieht im Rahmen einer Altlastenuntersuchung und im Zuge eines abgestuften Vorgehens: Zunächst erfolgt die beprobungslose Historische Erkundung (HE) in Form einer Akten- und Archivrecherce. Hierzu gehört auch die Luftbildauswertung. Bestätigt sich der Verdacht, erfolgt die gezielte Technische Erkundung vor Ort (Orientierende Untersuchung). Bestätigt sich der Verdacht durch konkrete Analysen von Boden, Wasser und / oder Luft abermals, erfolgt die Abgrenzung dieser Flächen im Rahmen einer Detailuntersuchung.